Kosten

Kostenübernahme

Aktuell bin ich in Elternzeit und kann leider für die Jahre 2022/2023 keine Betreuungen annehmen.



Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von Hebammenleistungen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

 

Ausgenommen ist hier die Pauschale für die Rufbereitschaft zur Geburt. Diese wird leider nicht, bzw. nur anteilig (meist 250€) von den Kassen übernommen. Die Rufbereitschaftspauschale beträgt bei mir 800 € und wird mit Beginn der Rufbereitschaft (36. SSW) fällig.

 

Viele private Krankenkassen übernehmen alle Hebammenkosten. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab.